23 Jul Nachprüfung 2019
Nachprüfung (§ 64 GSO)
Sehr geehrte Eltern,
der Stoff für die Prüfung ist der Lehrstoff der letzten Klasse in den Fächern, in denen das Klassenziel nicht erreicht wurde.
Werden in der Nachprüfung Noten erzielt, mit denen die Schülerin/der Schüler unter Anwendung der Vorrückungsbestimmungen hätte vorrücken dürfen, stellt der Schulleiter das Bestehen der Nachprüfung und damit das Vorrücken fest. Das alte Zeugnis wird durch ein neues Zeugnis ersetzt.
Schüler, die von der Möglichkeit der Nachprüfung Gebrauch machen dürfen, erhalten gleichzeitig mit dem Rat über den weiteren Bildungsweg einen entsprechenden Antragsabschnitt, den sie bitte bis spätestens am 2. August 2019 um 12.00 Uhr dem Direktorat vorlegen.
Die Nachprüfungen finden von Mittwoch, den 4., bis Freitag, den 6. September 2019, jeweils von 9.00 Uhr bis 09.45 Uhr statt. Die genaue Zuteilung der Prüfungsfächer zum jeweiligen Prüfungstag erfragen Sie bitte telefonisch kurz vor den Prüfungsterminen.
Krankheit ist durch ein ärztliches, gegebenenfalls schulärztliches Zeugnis nachzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
OStD Peter Krauß
Schulleiter