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Nach­prü­fung 2019

Nach­prü­fung (§ 64 GSO)

 

Sehr geehr­te Eltern,

 

der Stoff für die Prü­fung ist der Lehr­stoff der letz­ten Klas­se in den Fächern, in denen das Klas­sen­ziel nicht erreicht wurde.

 

Wer­den in der Nach­prü­fung Noten erzielt, mit denen die Schülerin/der Schü­ler unter Anwen­dung der Vor­rü­ckungs­be­stim­mun­gen hät­te vor­rü­cken dür­fen, stellt der Schul­lei­ter das Bestehen der Nach­prü­fung und damit das Vor­rü­cken fest. Das alte Zeug­nis wird durch ein neu­es Zeug­nis ersetzt.

 

Schü­ler, die von der Mög­lich­keit der Nach­prü­fung Gebrauch machen dür­fen, erhal­ten gleich­zei­tig mit dem Rat über den wei­te­ren Bil­dungs­weg einen ent­spre­chen­den Antrags­ab­schnitt, den sie bit­te bis spä­tes­tens am 2. August 2019 um 12.00 Uhr dem Direk­to­rat vorlegen.

 

Die Nach­prü­fun­gen fin­den von Mitt­woch, den 4., bis Frei­tag, den 6. Sep­tem­ber 2019, jeweils von 9.00 Uhr bis 09.45 Uhr statt. Die genaue Zutei­lung der Prü­fungs­fä­cher zum jewei­li­gen Prü­fungs­tag erfra­gen Sie bit­te tele­fo­nisch kurz vor den Prüfungsterminen.

 

Krank­heit ist durch ein ärzt­li­ches, gege­be­nen­falls schul­ärzt­li­ches Zeug­nis nachzuweisen.

 

Mit freund­li­chen Grüßen

gez.

 

OStD Peter Krauß

Schul­lei­ter