10 Sep Lehrer sein geht auch auf Latein!
Unnützes Wissen Teil IX
Zum heutigen Beginn des Schuljahres 2019/20 widmet sich das „Wissen, das die Welt nicht braucht“ einmal kurz und schmerzlos einem neulateinischen Thema, nämlich den lateinischen Amtsbezeichnungen für Lehrer. Es ist ja nicht so, dass man als Außenstehender viel Ahnung von den üblichen deutschen Amtsbezeichnungen der Lehrkräfte am Gymnasium hätte, doch soll da jetzt noch eins draufgesetzt werden, also aufgemerkt:
Es gibt am Gymnasium vier Titel, die vor einem Lehrernamen stehen können. Wir beginnen mit dem niedrigsten und schließen mit dem höchsten, der nur der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter vorbehalten ist:
1. Studienrat – der heißt latinisiert studiorum consiliarius
2. Oberstudienrat – dessen lateinische Bezeichnung lautet consiliarius studiorum superior
3. Studiendirektor – auf Latein sagt man studiorum director
4. Oberstudiendirektor – für den Lateiner der director studiorum superior
Selbstverständlich kennt das Lateinische dazu jeweils auch die weiblichen Formen, die ganz nach den üblichen Wortbildungsregeln dieser Sprache gebildet werden, und die lauten: Ein lateinisches Wort, das auf -us endet, bekommt im Femininum die Endung -a, demnach wird aus dem consiliarius einfach eine consiliaria. Ähnlich systematisch wird bei Wörtern mit der Endung -tor verfahren – im Femininum wird daraus -trix, also aus dem director eine directrix.
An dieser Stelle dürfte die wunderbare Anekdote über eine Ärztin erheitern, die sich im lateinischen Text ihrer Doktorurkunde vor Gericht unbedingt die weibliche Form doctora erstreiten wollte. Zum Glück hatte der Richter Ahnung von Latein und gab ihrem Antrag statt, doch mit der Einschränkung, es müsse die korrekte Form doctrix verwendet werden. Daraufhin ließ sie von ihrem Ansinnen ab, denn doctrix höre sich ja so ähnlich an wie Asterix. In was für einer wunderbar verrückten Zeit wir alle doch leben dürfen, man ist geneigt zu schmunzeln …