Erkrankungen zu Hause Wenn ihr Kind erkrankt ist, informieren sie bitte telefonisch unser Sekretariat, möglichst bereits ab ca. 07:15 Uhr, spätestens jedoch um 07:45 Uhr. Achtung: Sie müssen damit rechnen, dass insbesondere gegen Ende dieses Zeitraums viele Anrufe im Sekretariat eingehen!
Per ESIS können Sie uns ab 7:00 Uhr bis spätestens 7:55 Uhr informieren. Danach kann die Meldung aus technischen Gründen nicht mehr entgegengenommen werden.
Bei der Rückkehr des Kindes zur Schule muss eine schriftliche Rückmeldung erfolgen.
Das Rückmeldeformular können Sie hier downloaden. Es muss spätestens einen Tag nach Rückkehr vollständig ausgefüllt und von einem Elternteil unterschrieben beim Absentenlistenführer abgegeben werden.
Erkrankt Ihr Kind im Unterricht, so kann die Schulleitung eine schriftliche Beurlaubung vom Unterricht aussprechen. Minderjährige Kinder dürfen wir jedoch aufgrund unserer besonderen Fürsorgeverpflichtung nicht einfach nach Hause gehen lassen. Hier werden wir zunächst versuchen, Sie telefonisch zu kontaktieren. Bitte halten Sie deshalb Ihre bei uns abgegebenen Kontaktdaten stets aktuell! Unterrichtsbefreiungen müssen von einem Erziehungsberechtigten gegengezeichnet werden.
Beurlaubungen für vorhersehbare wichtige Ereignisse können in begründeten Ausnahmefällen mithilfe des hier erhältlichen Beurlaubungsformulars beantragt werden. Der Antrag ist bitte üblicherweise eine Woche vorher zu stellen – dies gilt auch für eine geplante Abwesenheit von der Nachmittagsbetreuung oder vom Nachmittagsunterricht.
Vorhersehbare Arzttermine stellen im Regelfall keine ausreichende Begründung für eine Befreiung dar. Private Reise- und Urlaubstermine sind grundsätzlich kein Beurlaubungsgrund. Überprüfen Sie bitte auch, ob an dem Tag, für den Sie eine Beurlaubung für Ihr Kind wünschen, ein angesagter Leistungsnachweis stattfindet.