Die Online-Anmeldung ist die bequeme und zeitsparende Vorstufe zur Anmeldung vor Ort. Bitte verwenden Sie folgenden Link:
Paul-Klee-Gymnasium Online-Anmeldung
Der Link ist freigeschaltet ab 1. März 2021. Alle Schritte sind selbsterklärend.
Sollten Sie keinen Internet-Zugang haben, können Sie sich auch in herkömmlicher Weise persönlich ohne diese Online-Vorstufe anmelden. Sie müssen dann allerdings mit einer längeren Wartezeit vor Ort rechnen.
Hauptanmeldetermin: Mo, 10.05.2021, 14.00 – 18.00 Uhr
weitere Termine:
Dienstag, 11.05.2021 8:00 – 15:00 Uhr
Mittwoch, 12.05.2021 8:00 – 15:00 Uhr
Freitag, 14.05.2021 8:00 – 12:00 Uhr
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit
Termin für den Probeunterricht: an drei Tagen Di, 18.05.21 bis Do, 20.05.21. Genauere Informationen zu Terminen und Ablauf werden den Teilnehmern mit gesondertem Schreiben mitgeteilt.
Der gemeinsame Probeunterricht für Schülerinnen und Schüler aus Jahrgangsstufe 4, die den erforderlichen Notenschnitt nicht erreicht haben oder aus einer staatlich genehmigten Schule (z. B. Montessorischule) übertreten wollen, findet auch in diesem Jahr für mehrere Gymnasien des Landkreises an einem der Gymnasien statt. Welches der Gymnasien den Probeunterricht abhalten wird, erfahren die Eltern bei der Anmeldung.
Wo der Probeunterricht für Schülerinnen und Schüler aus Jahrgangsstufe 5 einer staatlich genehmigten Schule (z. B. Montessorischule) stattfindet, erfahren die Eltern ebenfalls bei der Anmeldung.
Voraussetzungen für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums
Aufgenommen werden Schülerinnen und Schüler aus Jahrgangsstufe 4, deren Übertrittszeugnis den Vermerk trägt “für den Besuch eines Gymnasiums geeignet” (Gesamtdurchschnitt aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht mindestens 2,33). Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4, die diesen Gesamtdurchschnitt nicht erreicht haben, aber trotzdem auf das Gymnasium übertreten wollen, melden sich ebenfalls im untenstehenden Zeitraum an. Diese Schülerinnen und Schüler müssen am Probeunterricht teilnehmen. Die dabei gezeigten Leistungen entscheiden dann über die Aufnahme. Gleiches gilt für Schülerinnen und Schüler aus staatlich genehmigten Schulen (z. B. Montessorischulen).
Schülerinnen und Schüler, die aus Jahrgangsstufe 5 einer Hauptschule, Mittelschule oder Realschule übertreten wollen, erhalten kein Übertrittszeugnis. Liegt der für den Übertritt benötigte Durchschnitt aus den Noten in den Fächern Deutsch und Mathematik (bei Haupt- bzw. Mittelschülern: mindestens 2,0, bei Realschülern: mindestens 2,50) bereits zum Halbjahreszeugnis vor, kann und soll im unter Punkt 3 (s. o.) genannten Anmeldezeitraum eine Voranmeldung am Gymnasium erfolgen. Schülerinnen und Schüler aus staatlich genehmigten Schulen (z. B. Montessorischulen) müssen sich generell dem Probeunterricht unterziehen. Sie melden sich ebenfalls im unter Punkt 3 (s. o.) genannten Anmeldezeitraum an.
Die endgültige Anmeldung für Schülerinnen und Schüler aus Jahrgangsstufe 5 einer staatlichen bzw. staatlich anerkannten Schule erfolgt vom 29.07. bis 31.07.2019 unter Vorlage des Jahreszeugnisses. In diesem Zeitraum können sich auch die Schülerinnen und Schüler anmelden, die den notwendigen Notenschnitt erst zum Jahreszeugnis erreicht haben und sich daher nicht voranmelden konnten.
Bestimmungen zum Übertritt in die Jahrgangstufe 5 des Gymnasiums im Überblick: