Offene Ganztagsschule
in Kooperation mit
An vier Nachmittagen der Woche – Montag bis Donnerstag – wird jeweils für die Dauer von drei Stunden eine Nachmittagsbetreuung angeboten. Dabei richtet sich das Angebot an die Schülerinnen und Schüler der 5. bis 8. Klassen.
Gemeinsames Mittagsessen in unserer Mensa (gegen Bezahlung)
oder gemeinsames Mittagessen in unseren Räumen (mitgebrachte Brotzeit) – beides ist möglich, die Kinder können sich jeweils entscheiden.
In dieser Zeit fertigen die SchülerInnen ihre Hausaufgaben in kleinen Lerngruppen an: Sie erarbeiten die schriftlichen Hausaufgaben, bereiten sich auf den Unterricht vor und lernen.
Die Kinder können hier unter vielen Möglichkeiten wählen, wie sie die Freizeit verbringen wollen: Wir bieten sportliche Aktivitäten, kreatives Schaffen, spielen, entspannen, plaudern, einzelne Projekte, die im Laufe des Schuljahres entstehen, können verwirklicht werden und wir feiern Feste.
Wir legen Wert auf eine gute Zusammenarbeit mit den Eltern. Die Schülerinnen und Schüler sollen spüren, dass eine gute Begleitung ein gemeinsames Anliegen Ihrer Eltern und der Betreuerinnen ist.
Wir möchten mithelfen, die Kinder zu gruppenfähigen jungen Menschen zu erziehen. Sie sollen den Wert von Gemeinschaft, Zusammenarbeit und konstruktiver Konfliktlösung erleben können.
Wir wollen den Kindern dabei helfen, selbstständig und effizient zu lernen und zu arbeiten. Sie erhalten von uns Hilfe zur Selbsthilfe, erleben Teamarbeit und eine angstfreie Lernatmosphäre (wir leisten jedoch keine Nachhilfe und sind kein Lernstudio).
Die Betreuung stellt ein kostenloses Angebot für Schülerinnen und Schüler dar. Die Kosten für ein etwaiges Mittagessen müssen von den Eltern selbst getragen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein kostenfreies Mittagessen beantragt werden.
Möchten Sie die Nachmittagsbetreuung in Anspruch nehmen, müssen Sie Ihr Kind für mindestens zwei Nachmittage anmelden, wobei hier der schulische Nachmittagsunterricht, sowie Wahlfächer beinhaltet sein können.
Die Anmeldung für ein Schuljahr ist verbindlich.
Befreiungen von der Teilnahmepflicht können nur durch die Schulleitung vorgenommen werden.
Eine Beendigung des Besuchs während des Schuljahres kann nur aus zwingenden persönlichen Gründen durch die Schulleitung gestattet werden.
Frau Lahner (Verantwortliche der erweiterten Schulleitung für OGS)
Frau Groß (Gruppenleiterin OGS)