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Krank­mel­dung und Befreiung

 

Krank­mel­dun­gen und Befrei­un­gen Rege­lun­gen für die Jahr­gangs­stu­fen 5 mit 10

 

Erkran­kun­gen zu Hau­se Wenn ihr Kind erkrankt ist, infor­mie­ren sie bit­te tele­fo­nisch unser Sekre­ta­ri­at, mög­lichst bereits ab ca. 07:15 Uhr, spä­tes­tens jedoch um 07:45 Uhr. Ach­tung: Sie müs­sen damit rech­nen, dass ins­be­son­de­re gegen Ende die­ses Zeit­raums vie­le Anru­fe im Sekre­ta­ri­at eingehen!

 

ESIS-Krank­mel­dung

 

Per ESIS kön­nen Sie uns ab 7:00 Uhr bis spä­tes­tens 7:55 Uhr infor­mie­ren. Danach kann die Mel­dung aus tech­ni­schen Grün­den nicht mehr ent­ge­gen­ge­nom­men werden.

 

Bei der Rück­kehr des Kin­des zur Schu­le muss eine schrift­li­che Rück­mel­dung erfolgen.
Das Rück­mel­de­for­mu­lar kön­nen Sie hier down­loa­den. Es muss spä­tes­tens einen Tag nach Rück­kehr voll­stän­dig aus­ge­füllt und von einem Eltern­teil unter­schrie­ben beim Absen­ten­lis­ten­füh­rer abge­ge­ben werden.

 

Spon­ta­ne Erkran­kung wäh­rend des Unterrichts

 

Erkrankt Ihr Kind im Unter­richt, so kann die Schul­lei­tung eine schrift­li­che Beur­lau­bung vom Unter­richt aus­spre­chen. Min­der­jäh­ri­ge Kin­der dür­fen wir jedoch auf­grund unse­rer beson­de­ren Für­sor­ge­ver­pflich­tung nicht ein­fach nach Hau­se gehen las­sen. Hier wer­den wir zunächst ver­su­chen, Sie tele­fo­nisch zu kon­tak­tie­ren. Bit­te hal­ten Sie des­halb Ihre bei uns abge­ge­be­nen Kon­takt­da­ten stets aktu­ell! Unter­richts­be­frei­un­gen müs­sen von einem Erzie­hungs­be­rech­tig­ten gegen­ge­zeich­net werden.

 

Beur­lau­bun­gen für vor­her­seh­ba­re wich­ti­ge Ereignisse

 

Beur­lau­bun­gen für vor­her­seh­ba­re wich­ti­ge Ereig­nis­se kön­nen in begrün­de­ten Aus­nah­me­fäl­len mit­hil­fe des hier erhält­li­chen Beur­lau­bungs­for­mu­lars bean­tragt wer­den. Der Antrag ist bit­te übli­cher­wei­se eine Woche vor­her zu stel­len – dies gilt auch für eine geplan­te Abwe­sen­heit von der Nach­mit­tags­be­treu­ung oder vom Nachmittagsunterricht.

Vor­her­seh­ba­re Arzt­ter­mi­ne stel­len im Regel­fall kei­ne aus­rei­chen­de Begrün­dung für eine Befrei­ung dar. Pri­va­te Rei­se- und Urlaubs­ter­mi­ne sind grund­sätz­lich kein Beur­lau­bungs­grund. Über­prü­fen Sie bit­te auch, ob an dem Tag, für den Sie eine Beur­lau­bung für Ihr Kind wün­schen, ein ange­sag­ter Leis­tungs­nach­weis stattfindet.